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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In allen Vertragsbeziehungen zwischen der CamperBoys GmbH und natürlichen Personen, anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, gelten – soweit nichts Abweichendes geregelt ist – ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CamperBoys GmbH („AGB“). Die Regelungen gelten entsprechend für vorvertragliche Beziehungen.

Vertragsbedingungen

Allgemein

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Vermietung eines Fahrzeuges (Campingbus, Wohnmobil oder vergleichbar) mit standardmäßigem Innenausbau und entsprechendem Camping-Equipment.
Zwischen Vermieter und Mieter kommt ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet.
Soweit gesetzlich zulässig gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrags, ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Mietverhältnisse von Sachen.
Die Fahrzeuge werden ausschließlich für private Zwecke, wie z.B. Urlaubsreisen, für die Teilnahme an Sportevents o.ä. vermietet. Umzüge aller Art werden explizit nicht gestattet.
Der Mieter setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet seine Fahrt selbst. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen, auch keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-mBGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Gegenstand des Mietvertrages sind auch die vom Mieter und dem Vermieter vollständig auszufüllenden und zu unterschreibenden Übergabeprotokolle bei Übernahme und Abgabe des Fahrzeuges mit ihrem jeweiligen Inhalt.
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, wenn die Anmietung an einem Standort der Vermieterin in Deutschland erfolgt. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Bei einer Anmietung an einem Standort außerhalb Deutschlands und sofern der Mieter ein Verbraucher ist, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Mieter einen weitergehenden Schutz gewähren.
Die Anmietung eines Campingbusses zur Nutzung als Home-Office-Space für Bürotätigkeiten des Mieters bzw. dessen Mitarbeitern (bei der Anmietung durch Firmenkunden) stellt keine Benutzung zu einem gewerblichen Zweck dar.

1. CamperBoys GmbH & der Vertrag

1.1 Die CamperBoys GmbH ist eine deutsche Gesellschaft, vertreten durch die jeweils allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer Paul Pizzinini und Andreas Mall, die Fahrzeuge, sowie gebuchtes Zubehör über einen vereinbarten Zeitraum an ihre Mieter vermietet.
Die CamperBoys GmbH nimmt unter der Geschäftsbezeichnung Off am Markt teil.
1.2 Die CamperBoys GmbH hat ihren Sitz in der:
Werinherstraße 2
81541 München
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 246029
Tel.: +49 (0)8141 396 3000
E-Mail: info@off-campers.com.
1.3 Individuelle, mit dem Mieter abgesprochene und schriftlich niedergelegte Regelungen des Mietvertrags haben im Einzelfall Vorrang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrages, Parteien

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter und die CamperBoys GmbH sich durch Angebot und Annahme-Erklärung (Auftragsbestätigung) per E-Mail, Fax oder über die Webseite der CamperBoys GmbH oder durch Kombination dieser Erklärungswege über den Abschluss eines Vertrages in elektronischer Form einigen.
2.2 Jede juristische Person und natürliche Person die rechtsfähig und geschäftsfähig ist kann Mieter im Sinne dieses Vertrages sein soweit Sie der die Verpflichtungen des Vertrages übernehmen kann.
2.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der CamperBoys GmbH haben im Zweifel Vorrang vor anderen AGBs Dritter, die Anwendung auf den vorliegenden Mietvertrag finden könnten.

3. Mietgegenstand

3.1 Die CamperBoys GmbH überlässt dem Mieter das in der Buchungsbestätigung benannte Fahrzeug. Sollte kurzfristig das angemietete Fahrzeug nicht verfügbar sein, so ist CamperBoys GmbH berechtigt, ein gleichwertiges Fahrzeug zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit zur Verfügung stellen, soweit der Mieter kein berechtigtes Interesse an einer außerordentlichen Vertragsaufhebung geltend machen kann.
Je nach Fahrzeug ist eine individuelle Zusatzausstattung vorhanden und optional gegen Aufpreis buchbar. Zusatzausstattungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung der Zusatzausstattung ist durch die CamperBoys GmbH in Textform (schriftlich oder per E-Mail) zu bestätigen.
Weitere Informationen sind der Fahrzeugdetailseite der CamperBoys – Homepage zu entnehmen. Die Ausstattung einzelner Fahrzeuge kann hierbei von der in der Fahrzeugdetailseite aufgeführten abweichen.
3.2 Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Motor ist mit Motoröl in der erforderlichen, ausreichenden Menge befüllt.
3.3 Es bestehen für das Fahrzeug die folgenden Versicherungen:
Der Versicherungsschutz ist im Mietfahrzeug enthalten. Das Mietfahrzeug ist in den Ländern Albanien, Andorra, Belgien Bosnien - Herzogowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien,Italien, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Moldavien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan und Zypern haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung beträgt 100 Mio. €. Die Selbstbeteiligung des Mieters der Vollkasko-Versicherung beträgt 1500€ pro Schaden. Teilkasko-Schäden erfordern eine Selbstbeteiligung des Mieters von 500€ pro Schaden. Jungfahrer unter 23 Jahre haben eine Selbstbeteiligung im Voll- oder Teilkasko-Schadensfall von 2500€ pro Schaden. Der Mieter hat die Möglichkeit die Selbstbehalt-Beträge in verschiedenen – vom Vermieter auf der CamperBoys Website im Bereich Konditionen angebotenen Leistungs-Paketen – zu reduzieren. Die Haftungsreduzierung/der Selbstbehalt beschränkt sich ausschließlich auf Kasko-Schäden und nur solange keine Obliegenheitsverletzung oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, da in diesem Fall der Mieter ebenfalls für die volle Höhe des Schadens haftet. Schäden an der Markise, im Innenraum des Fahrzeugs oder am Aufstelldach sind keine Kaskoschäden und müssen zu 100 % vom Mieter getragen werden.
Ebenfalls nicht von der Haftungsbefreiung umfasst sind durch Bedienungsfehler verursachte Schäden an der Markise, im Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Aufstelldach samt Dachzelt.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden der Vermieterin anzuzeigen.
Die oben genannten Haftungsbegrenzungen entfallen ebenso bei Schäden, die durch eine nicht verkehrsgerechte Nutzung oder durch vorsätzliche bzw. grob fahrlässige Verursachung (z.B. durch Einnahme von Alkohol oder Drogen), durch Nichtbeachtung der Durchfahrtsbreite und Durchfahrtshöhe, durch das Ladegut am Fahrzeug, durch Überladen (Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts) oder durch Überdrehen des Motors oder Fahren mit zu niedrigem Öl- oder Wasserstand entstehen. Darunter fällt auch das Befahren ungeeigneter oder unbefestigter Wege. Schäden, die daraus resultieren sind vom Mieter in voller Höhe selbst zu tragen.

4. Mietzeit

4.1 Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe, welche bei der Online Buchung festgehalten wird. Bei verspäteter Rückgabe von über einer Stunde fallen neben einer weiteren regulären Tagesmiete 50 Euro Schadensersatz an. Jede folgende Stunde kostet ebenfalls 50 Euro pro angefangener Stunde. Sollte ein Anschlussmieter dadurch zu Schaden kommen, trägt der Mieter, welcher das Fahrzeug zu spät zurückgebracht hat, auch die Schadensersatzkosten der Anschlussmiete.
4.2 Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages, insbesondere vor Vertragsbeginn, ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, das Recht zur Anfechtung des Vertrages, bzw. zum Rücktritt vom Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht begründet sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Verletzung der in Ziffer 14 genannten Pflichten des Mieters.

5. Fahrzeug-Führungsberechtigter

5.1 Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, zumindest im Inland (bei Fahrten ins Ausland für die jeweiligen Länder) gültige, ggf. internationale Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, so behält sich die CamperBoys GmbH vor vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dem Vermieter bis dahin entstandene Kosten, bzw. entgangener Gewinn oder sonst durch den Rücktritt entstehende Schäden sind vom Mieter zu ersetzen.
5.2 Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, bzw. von dem/den im Übergabeprotokoll angegebenen Fahrer*innen geführt werden. Der Mieter haftet für das Verschulden des von ihm benannten, weiteren Fahrers.
5.3 Mieter und/oder Fahrer kann nur sein, wer das Mindestalter von 18 Jahren und mindestens 1 Jahr ununterbrochene Fahrerfahrung mit einem vergleichbaren Kraftfahrzeug, mindestens jedoch einem PKW vorweisen kann. Der Nachweis hierfür kann nur via Führerschein oder durch ein anderes offizielles Dokument erbracht werden. 
5.4 Sind mehrere Mieter Vertragspartner geworden, so haften sie als Gesamtschuldner.
5.5 Unberechtigte Fahrer sind Personen, die die Eigenschaften dieses Abschnitts nicht erfüllen; sie sind nicht berechtigt das Fahrzeug zu führen. Ein Verstoß gegen diese Regelung berechtigt die Vermieterin zum sofortigen Rücktritt, bzw. zur sofortigen Kündigung des Vertrages.
Für entstehende Schäden haftet der Mieter / haften die Mieter als Gesamtschuldner.
5.6 Der nichtberechtigte Fahrer genießt keinen Versicherungsschutz oder Schutz durch Zusatzleistungen, die durch die CamperBoys GmbH angeboten werden. Deckungsschutz besteht dann ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (unabdingbarer Versicherungsschutz).

6. Vertragsgebiet

6.1 Das Vertragsgebiet, in dem das Fahrzeug geführt werden darf, umfasst das Staatsgebiet der Nationen: Albanien, Andorra, Belgien Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien,Italien, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan und Zypern. 
6.2 Auf Anfrage kann das Vertragsgebiet auch individualvertraglich erweitert werden. Die Vereinbarung ist schriftlich zu treffen.
6.3 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich mit den landesspezifischen Gesetzen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und Mautpflichten vertraut zu machen. Dies gilt insbesondere auch für die ordnungsgemäße Ausstattung und technische Vorgaben des Fahrzeugs. Der Mieter haftet für Verletzungen dieser Pflichten CamperBoys GmbH gegenüber. Die CamperBoys GmbH hat im Falle der Inanspruchnahme als Fahrzeughalter bspw. durch Buß- und Verwarnungsgelder einen Freistellungsanspruch gegen den Mieter für derartige Vertragsverletzungen.

7. Übergabe

7.1 Das Fahrzeug, die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und ein Schlüssel werden am vereinbarten Übergabeort an den Mieter fahrbereit übergeben. Das Fahrzeug ist voll betankt, geprüft mit allen Betriebsstoffen und innen gereinigt.
7.2 Der Mieter hat die Pflicht, das Fahrzeug vor der Übergabe zu untersuchen. Anlässlich der Übergabe des Fahrzeugs wird ein von der CamperBoys GmbH und Mieter zu unterzeichnendem Übergabeprotokoll angefertigt, in das alle ersichtlichen Mängel und Beanstandungen sowie der Tachometerstand aufzunehmen sind. Mängel, die durch den Mieter später geltend gemacht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
7.3 In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Fahrradträger auf dem gemieteten Fahrzeug montiert sind – obwohl sie vom Mieter nicht ausdrücklich gebucht wurden – um den reibungslosen Fortgang des Vermietgeschäftes aufrechterhalten zu können. Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Fahrradträger abzumontieren.

8. Rückgabe

8.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung, auch nicht sinngemäß.
8.2 Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung zu zahlen. Diese wird wie in 4.1 aufgeführt errechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass der CamperBoys GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
8.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit der CamperBoys GmbH voll betankt, innen gereinigt und in betriebsbereitem Zustand am Übergabeort zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben. Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und Schlüssel sind an die CamperBoys GmbH zurückzugeben.
8.4 Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Reinigung ganz oder teilweise, so wird eine Reinigungspauschaule von mindestens 100 Euro fällig. Bringt der Mieter das Fahrzeug nicht mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zurück, so übernimmt die CamperBoys GmbH das Auftanken. Für diese zusätzliche Leistung verlangt die CamperBoys GmbH eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 19 Euro zusätzlich zu den anfallenden Kraftstoffkosten.
8.5 Bei der Rückgabe wird der Mietgegenstand in Anwesenheit des Mieters untersucht, wobei das Ergebnis der Untersuchung in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Rückgabeprotokoll festzuhalten ist. Wird ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat. Im Schadensfall erfolgt eine Berechnung durch die Vermieterin innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs. Sind bei der Besichtigung des Fahrzeugs verdeckte Schäden, z.B. aufgrund äußerer Verunreinigungen, nicht erkennbar, so führt die unbeanstandete Rücknahme des Fahrzeugs nicht zu einem negativen Schuldanerkenntnis der Vermieterin.
8.6 Gibt der Mieter das Fahrzeug oder den Fahrzeugschlüssel – auch unverschuldet – zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an die CamperBoys GmbH zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung ein Entgelt mindestens in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8.7 Weiterhin behält sich die CamperBoys GmbH vor, im Fall der Nicht-Anzeige einer verspäteten Rückgabe bei den zuständigen Behörden Strafantrag aus allen denkbaren, rechtlichen Gründen zu stellen.
8.8 Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten.

9. Schäden am Fahrzeug

9.1 Sind während der Dauer des Mietverhältnisses Schäden am Fahrzeug entstanden, die bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden waren, bzw. nicht schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, so hat der Mieter die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
9.2 Werden bei Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit des Mieters Schäden festgestellt und bestätigt der Mieter die Verursachung der Schäden durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, kommt je nach Schadensumfang eine der folgenden Regelungen zum Tragen:
Schäden, insbesondere substantielle Schäden, oder solche, die die Rückgabe des Mietfahrzeugs und eine folgende Weitervermietung beeinträchtigen und/oder eine vorübergehende Standzeit für die Reparatur nach sich ziehen, werden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen einer deutschen Vertragswerkstatt oder durch eigenes Fachpersonal mit Standardsoftware für die Kalkulation von Schäden (SilverDAT) und auf Basis der Kostenstruktur einer Vertragswerkstatt am Sitz der Vermieterin abgerechnet. Eine weitergehende Haftung wegen entgangener Gewinne, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, etc. bleibt hiervon unberührt.
9.3 Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500,00 € von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückstandsbeseitigung durchführen zu lassen.
9.4 Reifenschäden: Im Mietzeitraum auftretende Reifenschäden gehen zu Lasten des Mieters, soweit sie nicht nachweislich aus der Zeit vor Fahrzeugübernahme herrühren oder ein entsprechendes Haftungsreduzierungspaket von Off gebucht wurde. Entstehende Kosten für den Abschleppdienst oder die Montage der Reifen müssen vom Mieter nicht übernommen werden, sofern die Volkswagen Mobilitätsgarantie oder der in den Vermietunterlagen angegebene Pannenschutz verständigt wurde. Die Materialkosten, wie z.B. Reifen, müssen vom Mieter selbst bezahlt werden. Das Reserverad am Fahrzeug darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp- oder Pannendienst montiert werden.
9.5 Steinschläge in Scheiben: Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht. Die anteiligen Kosten des Teilkaskoschadens (Selbstbeteiligung 500,00 € bzw. je nach Haftungsreduzierungspaket) trägt der Mieter.
9.6 Unsachgemäße Befüllung des Wassertanks: Regelung bei falscher Befüllung des Wasser- und Dieselkraftstofftanks: Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Summe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Fahrzeug und dem Zubehör.
9.7 Beschädigungen an der Markise: Um Beschädigungen an der Markise zu vermeiden, gilt es Folgendes zu beachten: Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen lassen. Die Benutzung einer Waschstraße ist generell untersagt. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen.
9.8 Um zur Schadensminderung beizutragen, ist der Mieter verpflichtet, zunächst im Zusammenwirken mit dem Vermieter zu klären, ob über die abgeschlossene Schutzbriefversicherung Leistungen wie Hotelübernachtung, Ersatzfahrzeug (PKW), Fahrzeugrückholung, Bahnrückreise etc. zu erlangen sind. Soweit solche Leistungen reichen, dienen diese zur Entlastung des Vermieters.
Es werden von Off nur die Leistungen des Schutzbriefes zugesichert, alle weiteren Kosten trägt der Mieter.

10. Preise & Bezahlung

10.1 Der Mieter muss an CamperBoys GmbH die vertraglich vereinbarte Miete zahlen. Dauer und Tag der Anmietung haben Einfluss auf die Preisbildung.
10.2 Im Mietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den vertraglich festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung, technische Instandhaltung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf www.off-campers.com veröffentlichten Preise gelten inkl. Mehrwertsteuer.
10.3 Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 95 Euro (bzw. 120 Euro) fällig. Diese ist mit der Schlussrechnung zu zahlen.
10.4 Weiterhin beinhaltet die Miete (i) Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, (ii) Teilkaskoversicherung, (iii) Vollkaskoversicherung, (iv) Europäischer Schutzbrief, (v) Notfallmanagementservice.
10.5 Die Kosten für Treibstoff, notwendig werdende Schmierstoffe (Motoröl), soweit erforderlich, sowie für eine evtl. notwendige Innenreinigung trägt der Mieter.
10.6 Zusätzliche Leistungen und Produkte sind gegen Aufpreis gemäß Preisübersicht für Zusatzleistungen buchbar.
10.7 Offene Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
CamperBoys GmbH
IBAN: DE42430609671174830500
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
10.8 Rabattaktionen der CamperBoys GmbH sind nicht kombinierbar.

11. Stornierung oder Änderung der Buchung

11.1 Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von seinem Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der CamperBoys GmbH zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Mieter von seiner verbindlichen Buchung zurück, räumt die CamperBoys GmbH dem Mieter in dem nachfolgend beschriebenen Umfang ein vertragliches Rücktrittsrecht ein.
11.2 Eine Stornierung des Mietvertrages im Ganzen, der mindestens 50 Tage vor vereinbarten Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, ist kostenfrei. Die gesamte Anzahlungssumme wird durch die CamperBoys GmbH zurückerstattet.
11.3 Bei einer Stornierung des Mietvertrages im Ganzen, der weniger als 50 Tage aber mehr als 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, ist der Gesamtmietpreis an die CamperBoys GmbH zu zahlen. Der Mieter erhält jedoch einen Stornogutschein im Wert von 50 % des Gesamtmietpreises zur Einlösung bei Abschluss eines künftigen Mietvertrags. Ein darüberhinaus gehender Anspruch auf Erstattung der übrigen 50 % des Gesamtmietpreises des Mieters ist ausgeschlossen. Die Bedingungen für die Stornogutscheine sind unter 11.19 erläutert.
11.4. Bucht der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine der auf der Off Website im Bereich Konditionen angebotenen, kostenpflichtigen Flex-Optionen, gilt bei einem Rücktritt, der weniger als 50 Tage aber mehr als 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird:
  • Hat der Mieter die kostenpflichtige “Flex 50” Option gebucht, erstattet die CamperBoys GmbH 50 % des Gesamtmietpreises, abzüglich der Summe, die dem Mieter für die Flex 50 Option in Rechnung gestellt wurde. Über die verbleibende Restsumme erhält der Mieter einen Wertgutschein zur Einlösung bei Abschluss eines künftigen Mietvertrags.
  • Hat der Mieter die kostenpflichtige “Flex 100” Option gebucht, erstattet die CamperBoys GmbH den Gesamtmietpreis, abzüglich der Summe, die dem Mieter für die Flex 100 Option in Rechnung gestellt wurde.
11.5 Bei einer Stornierung des Mietvertrages im Ganzen, die weniger als 48 Stunden vor vereinbarten Mietbeginn durch den Mieter erklärt wird, ist der Gesamtmietpreis an die CamperBoys GmbH zu zahlen, sofern keine oder die “Flex 50” Option gebucht wurde. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung oder einen Wertgutschein.
11.6 Bucht der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages die “Flex100” Option, erstattet die CamperBoys GmbH bei einem Rücktritt, der weniger als 48 Stunden durch den Mieter erklärt wird, den Gesamtmietpreis, abzüglich der Summe, die dem Mieter für die Flex 100 Option in Rechnung gestellt wurde.
11.7 Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang einer Stornierungserklärung des Mieters in Textform bei der CamperBoys GmbH.
11.8 Im Falle der Nichtabholung des angemieteten Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Anzeige wird die bereits geleistete Miete vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der CamperBoys GmbH keine oder niedrigere Kosten durch die Nichtabholung entstanden sind. Für den Fall, dass noch keine Miete gezahlt wurde bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
11.9 Wird das Mietfahrzeug vorzeitig vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist dennoch der volle, im Mietvertrag vereinbarte, Mietpreis zu bezahlen. Es besteht kein Einverständnis des Vermieters, das Mietverhältnis automatisch in ein auf unbestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis umzuwandeln.
11.10 Einzelleistungen, wie Zubehör (z.B. Fahrradträger) Sorglos-Pakete (z.B. Sorglos-Paket Expedition) und Services (z.B. Innenreinigung des Fahrzeuges) können unter den in den Abschnitten 11.2 - 11.6 beschrieben Bedingungen in Abhängigkeit von der gebuchten Flex-Option und dem Stornierungszeitpunkt separat von der Hauptbuchung storniert werden. Eine Ausnahme bildet der von der CamperBoys GmbH angebotene Off-Guide für den die in 11.11. nachfolgend dargestellten Bedingungen gelten.
11.11 Eine kostenfreie Stornierung des von der CamperBoys GmbH auf der Off Website angebotenen, kostenpflichtigen Off Guide ist möglich, solange der Mieter den individuell erstellten Guide noch nicht erhalten hat. Ist die Zustellung des Guide bereits erfolgt, sind eine Stornierung und eine Kostenerstattung nicht mehr möglich.
11.12 Die Änderung einer bereits bestätigten Buchung ist kostenfrei möglich. Sollte sich infolge der Buchungsänderung der ursprünglich bestätigte Gesamtmietpreis erhöhen, stellt die CamperBoys GmbH den Mehrbetrag dem Mieter in Rechnung. Ist der Gesamtmietpreis der geänderten Buchung geringer als der ursprünglich vereinbarte Gesamtmietpreis, gelten die im folgenden aufgeführten Bedingungen im Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Buchungsänderung.
11.13 Reduziert sich bei der Änderung einer bereits bestätigten Buchung, die weniger als 50 Tage aber mehr als 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn erfolgt, der Gesamtmietpreis, erhält der Mieter einen Wertgutschein im Wert von 50% des Differenzbetrags zur Einlösung bei Abschluss eines künftigen Mietvertrags. Der Gutschein ist nur gültig, wenn der Mietpreis vor der Buchungsänderung vollständig bezahlt wurde.
11.14 Hat der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages eine der kostenpflichtigen Flex-Optionen gebucht, gilt bei einer Buchungsänderung, die weniger als 50 Tage aber mehr als 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn erfolgt und zu einer Reduzierung des Gesamtmietpreises führt:
  • Hat der Mieter die kostenpflichtige “Flex 50” Option gebucht, erstattet die CamperBoys GmbH 50 % des Minderbetrages. Über die verbleibenden 50 % wird ein Wertgutschein zur Einlösung bei Abschluss eines künftigen Mietvertrags erstellt. Der Gutschein ist nur gültig, wenn der Mietpreis vor der Buchungsänderung vollständig bezahlt wurde.
  • Hat der Mieter die kostenpflichtige “Flex 100” Option gebucht, erstattet die CamperBoys GmbH den vollen Minderbetrag.
11.15 Wird die Buchung in weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Mietbeginn geändert und reduziert sich dabei der Gesamtmietpreis, gilt folgendes:
  • Hat der Mieter die kostenlose “Standard” Option oder die kostenpflichtige “Flex 50” Option gebucht, wird der Minderbetrag nicht erstattet.
  • Ein etwaiger Minderbetrag infolge der Buchungsänderung wird vollständig erstattet, sofern der Mieter die kostenpflichtige “Flex100” Option gewählt hat.
11.16 Änderungen an der Buchung während der Reise sind möglich (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Erhöht sich dabei der ursprünglich bestätigte Gesamtmietpreis, stellt die CamperBoys GmbH den Mehrbetrag dem Mieter in Rechnung. Ist der Gesamtmietpreis der geänderten Buchung geringer als der ursprünglich vereinbarte Gesamtmietpreis, wird die Differenz von der CamperBoys GmbH einbehalten.
11.17 Maßgebend für die anzuwendenden Bedingungen bei wiederholter Stornierung und/oder Änderung der Buchung ist die kleinste Zeitspanne, die jemals zwischen dem Zeitpunkt der letzten Änderung bzw. Stornierung und dem vereinbarten Mietbeginn erreicht wurde.
11.18 Dem Mieter bleibt bei jeder Art von Stornierung der Nachweis vorbehalten, dass der CamperBoys GmbH überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
11.19 Für die Stornogutscheine gelten folgende Bedingungen
  • Gültig ab Ausstellungsdatum für 3 Jahre.
  • Einlösbar auf neue Buchungen.
  • Nach Stornierung einer mit einem Stornogutschein bezahlten Buchung gilt für den daraufhin ausgestellten Stornogutschein das Ablaufdatum des ursprünglichen Stornogutscheins.
  • Es gelten die zum Abschluss der Buchung aktuellen Preise und AGBs, ein Anspruch auf den ursprünglichen Mietpreis besteht nicht.
  • Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich.
  • Ein Weiterverkauf der Stornogutscheine ist nicht gestattet.

12. Kaution

12.1 Zur Sicherung der Ansprüche der CamperBoys GmbH aus dem Mietverhältnis zahlt der Mieter der CamperBoys GmbH eine Kaution in Höhe von 1500 EUR in (Worten: Euro Eintausendfünfhundert). Bei Übergabe des Fahrzeuges wird die Kreditkarte in Höhe des zu zahlenden Kautionsbetrages geblockt.. Ohne die Hinterlegung der Kaution wird das Mietfahrzeug nicht ausgehändigt. Der Mieter hat die Möglichkeit die Höhe der Kaution in verschiedenen – vom Vermieter auf der Off Website im Bereich Konditionen angebotenen Leistungs-Paketen – zu reduzieren.
12.2 Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses freigegeben, wenn das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben ist und die vertraglich festgelegten Forderungen, insbesondere auch Sonderpauschalen nicht mehr bestehen. Die Dauer bis zur tatsächlichen Freigabe kann bis zu 6 Wochen betragen. 
12.3 Bei der Fahrzeug-Übergabe zu Beginn der Mietzeit werden die bereits vorhandenen Beschädigungen am Fahrzeug schriftlich festgehalten und das schriftliche Protokoll dem Mieter ausgehändigt. Die Kaution wird unbar per Überweisung nach Rückgabe des Fahrzeuges im vertraglich geschuldeten Zustand innerhalb von 4 bis 6 Wochen erstattet – bzw. die Blockierung der Kreditkarte aufgehoben.
Eine Haftung des Mieters für von ihm verschuldete, verdeckte oder versteckte Mängel oder Beschädigungen, die im aufgrund ihrer Natur erst Nachgang vom Vermieter festgestellt werden können, bleibt vorbehalten. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben.

13. Zustand des Fahrzeugs, Gebrauchsbeeinträchtigungen & Reparaturen

13.1 Die CamperBoys GmbH übergibt dem Mieter das Fahrzeug in gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand.
13.2 Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt.
13.3 Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei Übergabe des Fahrzeugs vom Mieter und der CamperBoys GmbH gemeinsam zu erstellendem Übergabeprotokoll und bei Rückgabe aus dem Rückgabeprotokoll. Diese Protokolle sind Bestandteil dieses Vertrages.
13.4 Werden während der Mietzeit Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig, darf der Mieter die Instandsetzung nur dann selbst vornehmen oder solche Reparaturaufträge in Auftrag geben, wenn die CamperBoys GmbH dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten € 50 nicht übersteigen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, soweit der Mieter nicht für die Reparatur selbst haftet. Der Arbeitszeitaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet.
13.5 Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er die CamperBoys GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur, das heißt innerhalb von 3 Werktagen nach Feststellung durch eine Vertragswerkstatt, nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Hierfür ist ein Nachweis eines Sachverständigen oder einer Werkstatt in schriftlicher Form notwendig. Ein Anspruch auf eine alternative Unterkunft besteht für die Dauer der Reparatur nicht. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zur Rückgabe des Fahrzeuges an seinem entsprechenden Standort der Abholung verpflichtet. Bei Fahruntauglichkeit des Fahrzeugs gilt der Zeitpunkt der Bestätigung durch die Werkstatt.
13.6 Für alle Fahrzeuge mit einem Chassis des Herstellers Volkswagen umfasst das Vertragsgebiet die Länder Belgien, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Luxemburg, Litauen, Lettland, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Für alle Fahrzeuge mit einem Chassis des Herstellers Mercedes Benz umfasst das Vertragsgebiet die Länder Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Für alle Fahrzeuge mit einem Chassis des Herstellers Opel umfasst das Vertragsgebiet die Länder Andorra, Belgien, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vatikan und Zypern.
Für alle Fahrzeuge mit einem Chassis des Herstellers Citroën umfasst das Vertragsgebiet die Länder Albanien, Belgien, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Luxemburg, Lichtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Für alle Fahrzeuge mit einem Chassis des Herstellers Fiat umfasst das Vertragsgebiet die Länder Belgien, Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Kroatien, Luxemburg, Litauen, Lettland, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Wird ein Land außerhalb der hier aufgeführten Länder mit einem Fahrzeug der jeweiligen Hersteller bereist, trägt der Mieter die Kosten für Abschleppleistungen und eventuelle Folgekosten. Diese beinhalten zum Beispiel die eigene Rückreise oder den Rücktransport des Fahrzeuges. Eine Mobilitätsgarantie wird entsprechend nicht angeboten.

14. Pflichten & Obliegenheiten des Mieters

14.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, Ad-Bluestandes, Wasserstandes und Reifendrucks, sowie u.a. die fälligen Inspektionen zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Entsprechende Maßnahmen, wie das Nachfüllen des Motoröls, müssen vom Mieter ordnungsgemäß übernommen werden. Hierbei muss auf die Tauglichkeit des nachzufüllenden Motoröls geachtet werden. Wird der falsche Kraftstoff getankt oder das falsche Motoröl nachgefüllt, haftet der Mieter für die Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Weiterhin hat der Mieter auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und erforderliche Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen. Im Zweifel hat der Mieter die CamperBoys GmbH unter +49 (0)8141 396 3000 zu kontaktieren.
14.2 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den unter 6.1. aufgeführten Gebieten nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung der CamperBoys GmbH erforderlich. Die CamperBoys GmbH verpflichtet sich in diesem Fall, einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen.
14.3 Am Fahrzeug aufgetretene Mängel und Beschädigungen, Unfälle und Diebstähle usw. sind der CamperBoys GmbH unverzüglich mitzuteilen. Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs ist/sind der Mieter, bzw. der/die Fahrer verpflichtet, der CamperBoys GmbH eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zur Verfügung zu stellen.
14.4 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung der CamperBoys GmbH erforderlich. Die CamperBoys GmbH verpflichtet sich in diesem Fall, einen entsprechend erweiterten Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen.
14.5 Das Mietfahrzeug muss innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) vom Mieter an die Vermieterin übergeben werden. Die weitergehende Innen- und Außenreinigung übernimmt die Vermieterin.
Entstandene Reinigungskosten für starke Verunreinigungen, z.B. auf den Polstern, an der Innendecke oder Innenwänden werden von der Kaution einbehalten und mindestens mit einer Sonderreinigungspauschale von 200€ berechnet, wobei dem Mieter der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist. Ebenso hat der Mieter die Kosten einer Außenreinigung bei sehr starker Verschmutzung (z.B. Schlamm) zu tragen.
Wird das Mietfahrzeug nicht ordnungsgemäß innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) übergeben, wird eine Sonderreinigungspauschale von 100€ berechnet, wobei dem Mieter der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist.
14.6 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter die bestehenden
Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur
mit gesicherter, bzw. entriegelter Gasflasche gestattet. Grundsätzlich darf das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Ausgeschlossen ist insbesondere die Nutzung zu folgenden Zwecken:
  • Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten zu motorsportlichen Zwecken
  • für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
  • Teilnahmen an Geländefahrten
  • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen oder solcher Produkte, die die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzten
  • Fahrschulübungen
  • zur gewerblichen Personenbeförderung
  • zur Weitervermietung
  • zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
  • Nutzung des Fahrzeuges zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder Anhängers, es sei denn, das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene Gesamtgewicht wird eingehalten und das Mietfahrzeug ist mit einer entsprechenden Anhängerkupplung ausgerüstet
  • Transport von lebenden und toten Tieren. Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Diese Kosten bemessen sich nach tatsächlichem Aufwand, werden aber mindestens mit einer Pauschale von € 500 berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Aufwand geringer als die Pauschale ist
  • Transport von Personen oder Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen die die in den Fahrzeugdokumenten eingetragenen Maximalwerte übersteigt
  • Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs
  • Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
14.7 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht führen wird, wenn er sich nicht im fahrtüchtigem Zustand befindet, insbesondere, aber nicht abschließend, nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, aber auch in einem durch z.B. Krankheit oder Müdigkeit bedingtem fahruntüchtigen Zustand.
14.8 Das Fahrzeug ist, entsprechend den jeweiligen, technischen Möglichkeiten des Fahrzeuges, gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter und der Fahrer sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und die –ggf. vorhandene- Diebstahlsicherung aktiviert ist, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder unbeaufsichtigt ist.
14.9 Das Rauchen im Fahrzeug ist strikt untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot fällt einer Sonderreinigungspauschale von € 500 an.
14.10 Der Mieter ist verpflichtet, das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern, so dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden, gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten. Die Mieter haften gegenüber der CamperBoys GmbH für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen ergeben. Bitte beachten Sie, dass das Versäumnis einen möglichen Schadensersatzanspruch gegen Sie beeinflussen kann.
14.11 Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter, der/die Fahrer und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei. Der Mieter übernimmt einen ausreichend gefüllten Adblue Tank bei Reiseantritt. Der Mieter ist verpflichtet, den Adblue Tank regelmäßig zu kontrollieren und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des Adblue Tanks auf eigene Kosten zu sorgen. Bleibt ein Fahrzeug bei Nichtbeachtung der Warnhinweise stehen und verursacht somit weitere Schäden, ist der Mieter allein dafür verantwortlich und hat die Rechnung zu tragen.
14.12 Das Fahrzeug wird darf nicht durch Eintauchen in Wasser, Kontakt mit Salzwasser, Durchfahrt von überfluteten Gebieten, Fahrten in Sand und auf schmutzigen Straßen beschädigt werden.

15. Datenverarbeitung im Fahrzeug

15.1 Alle Fahrzeuge der CamperBoys GmbH sind mit einer Technik ausgestattet, die für die CamperBoys GmbH die Position des Fahrzeugs bestimmbar macht. Der Mieter willigt ein, dass die CamperBoys GmbH GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben wird. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Fahrzeugflotte und der vertraglichen Rechte von CamperBoys GmbH. Die CamperBoys GmbH kann aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden.
15.2 Die Fahrzeuge der CamperBoys GmbH sind weitestgehend serienmäßig mit Informations- und Kommunikationssystemen wie z.B. Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen ausgerüstet. Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert werden. Die CamperBoys GmbH verfolgt mit dem Angebot dieser Systeme nicht den Zweck, personenbezogene Daten der Mieter und Fahrer zu erheben. Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit das Informations- und Kommunikationssystem des Fahrzeugs auf Werkseinstellung zurückzusetzen und damit alle gesammelten personenbezogenen Daten aus den Navigationsgeräten und Mobiltelefonsystemen zu löschen.

16. Haftung

16.1 Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist neben diesem Vertrag das Übergabeprotokoll maßgeblich. Der Mieter hat vor Vertragsschluss überprüft, dass das Fahrzeug seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
16.2 Die verschuldensunabhängige Haftung der CamperBoys GmbH für anfängliche Mängel und Fahrlässigkeit gemäß § 536a Abs.1, Alt.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung der CamperBoys GmbH für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
16.3 Mängel meldet der Mieter der CamperBoys GmbH unverzüglich und erläutert schriftlich die näheren Umstände des Zustandekommens. Ansonsten kann eine Strafe von bis zu 1.000 Euro beim Mieter erhoben werden.
16.4 Das Fahrzeug ist gemäß Ziffer 3.3 versichert. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässiger Zerstörung, Beschädigung oder bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Untergang des Fahrzeugs hat der Mieter den Schaden zu ersetzen. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
16.5 Die CamperBoys GmbH übernimmt keine Haftung für eingebrachte Sachen des Mieters oder seiner Mitreisenden, bzw. des/der Fahrer/-s, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der CamperBoys GmbH, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
16.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
16.7 Für das Bearbeiten einer durch den Mieter begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. Überhöhte Geschwindigkeit, unerlaubtes Parken) oder Straftat erhebt die CamperBoys GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 19,00€.
16.8 Für alle anfallenden Maut-Gebühren hat der Mieter selbst aufzukommen – vor Ort oder vorab per Überweisung. Für Reisen nach Norwegen, Dänemark, Irland, Ungarn, Portugal und UK verpflichtet sich der Mieter, sich vorher auf www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten zu informieren. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet, sich vorher online auf www.epcplc.com/rental zu registrieren und nach der Reise abzumelden. Das Fahrzeug-Kennzeichen kann nach Aushändigung des Fahrzeugs der Registrierung nachträglich hinzugefügt werden. Für Schweden muss sich der Mieter bei www.epass24.com vorab registrieren. Bei Nichteinhaltung erheben wir für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 €.
16.9 Bei Verlust des KFZ-Scheins, stellt die CamperBoys GmbH einen Betrag in Höhe von 200€ in Rechnung.

17. Haftungsbeschränkung

17.1 Die CamperBoys GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
  • Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit Vorsatz ist unbeschränkt.
  • bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten beruhen, durch die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, oder auf der leicht fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Jegliche weitere Haftung der CamperBoys GmbH in Fällen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschossen
  • Im Übrigen ist die Haftung der CamperBoys GmbH unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer die CamperBoys GmbH haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung der CamperBoys GmbH, insbesondere hinsichtlich eines möglichen Arbeits- oder Produktionsausfalls, ist ausgeschlossen.
17.2 Der CamperBoys GmbH bleibt die Erhebung des Einwands des Mitverschuldens offen.

18. Verhalten bei Verkehrsunfällen & -verstößen

18.1 Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeugs verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich die Vermieterin zu kontaktieren und für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Dies gilt auch dann, wenn das Mietfahrzeug gering beschädigt wurde, und auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses hat der Mieter zu unterlassen.
18.2 Der Mieter hat der CamperBoys GmbH ferner einen genormten europäischen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben. Der Mieter hat darin auch Namen und Adresse aller Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten. Sofern eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls erfolgt ist, hat der Mieter auch die Anschrift der zuständigen Polizeibehörde, den Namen des zuständigen Ermittlungsbeamten sowie das zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen.
18.3 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit die CamperBoys GmbH für die entstandenen Schäden des Unfallgegners, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt.
18.4 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus Ziffer 14 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche der CamperBoys GmbH notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Die CamperBoys GmbH muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde.
18.5 Der Mieter oder Fahrer haben alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses dienlich und förderlich sind. Dies umfasst insbesondere, dass sie die Fragen der Vermieterin zu den Umständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, bevor die erforderlichen und insbesondere für die Vermieterin zur Beurteilung des Schadensgeschehens bedeutsamen Feststellungen getroffen werden konnten bzw. ohne es der Vermieterin zu ermöglichen, diese zu treffen.
18.6 Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der von der CamperBoys GmbH bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49€ erhoben.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Der Mieter kann nur mit von der CamperBoys GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Mieter nur im Hinblick auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis zu.
19.2 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
19.3 Es wird der Sitz der CamperBoys GmbH als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Vollkaufmann ist.
19.4 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen. Insbesondere auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. Für die Vertragsannahme der CamperBoys GmbH ist jedoch die Niederschrift des Vertragstextes ohne handschriftliche Unterschrift ausreichend.
19.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
19.6 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine durch die CamperBoys GmbH erhobenen, persönlichen Daten zu Bearbeitungs-, Beratungs- und Informationszwecken beim der CamperBoys GmbH verarbeitet und gespeichert werden. Die CamperBoys GmbH verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, ausgeschlossen ist das jeweilige Kreditinstitut des Mieters, um die gezahlte Kaution zurück zu überweisen, sowie ein externer Auftragsverarbeitungsdienstleister. Die CamperBoys GmbH leitet personenbezogene Kund*innendaten zum ausschließlichen Zwecke der Fahrer*innenermittlung und Mitteilungspflicht im Ordnungswidrigkeitenfall an den externen Auftragsverarbeitungsdienstleister weiter. Dieser ist berechtigt, personenbezogene Daten an die entsprechende Behörde weiterzuleiten.
19.7 Die dem Mieter ausgehändigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil dieses Mietvertrags.
19.8 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fürstenfeldbruck.